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Stellungnahme des IRT zur SVP-Motion für ein Kopftuchverbot an Zürcher Schulen Gegen Zwang, gegen einseitige Verbote

Drei Kantonsräte der SVP haben die Motion "Keine Unterdrückung von Frauen und Mädchen an Zürcher Schulen und Kindergärten" eingereicht, die der Regierungsrat unterdessen entgegengenommen hat. Der IRT formuliert in einem Schreiben zuhanden der Bildungsdirektion seine Bedenken gegenüber dieser Motion.
21. Mai 2026 Runder Tisch

Der IRT hat diese Motion in seiner Sitzung vom 10. März 2026 intensiv besprochen. Die Diskussion hat gezeigt, dass die Meinungen zur vorliegenden Motion im Einzelnen unterschiedlich ausfallen. Einigkeit besteht am IRT jedoch insbesondere in folgenden Punkten:

  • Jeder Zwang zum Tragen einer religiösen Kleidung oder jede andere Form von religiösem Zwang wird von allen Mitgliedern des IRT abgelehnt. Dies gilt ganz besonders für Minderjährige. Auch der Schutz von Mädchen vor geschlechtsspezifischen Formen von Diskriminierung wird von allen Mitgliedern des IRT ausnahmslos befürwortet. Alle am IRT versammelten Religionsgemeinschaften verpflichten sich, jede Form von Zwang in der eigenen Religionsgemeinschaft nach Kräften zu bekämpfen.
  • Alle Religionsgemeinschaften sind jedoch auch der Überzeugung, dass generelle Verbote von religiösen Symbolen in der Öffentlichkeit das Zusammenleben verschiedener Kulturen und Religionen in unserem Kanton erheblich belasten. Verschiedene Stimmen am IRT mahnen gleichzeitig besonders gegenüber Lehrkräften in öffentlichen Schulen eine freiwillige Zurückhaltung beim Tragen religiöser Symbole an.
  • Die Motion KR-Nr. 379/2025 fokussiert einseitig auf muslimische Gemeinschaften in unserem Kanton und ihre Gläubigen, also auf eine religiöse Minderheit in unserer Gesellschaft. Dies lehnen die Mitglieder des IRT ab. Der Erlass eines speziellen Verbots gegenüber einer religiösen Minderheit würde der Gleichbehandlung aller zuwiderlaufen.

Der Regierungsrat hat am 11. März 2026 beschlossen, die Motion entgegenzunehmen. In unserer gemeinsamen Sorge um den religiösen Frieden im Kanton Zürich möchten die Mitglieder am IRT Sie bitten, ihre Überlegungen in die weiteren Beratungen einzubeziehen und bei der Ausarbeitung allfälliger gesetzlicher Grundlagen sorgfältig zu berücksichtigen.

 

Am IRT versammelt sind folgende im Kanton Zürich wirkenden Religionsgemeinschaften:

  • Israelitische Cultusgemeinde Zürich
  • Jüdisch liberale Gemeinde Or Cadasch
  • Evangelisch-reformierte Landeskirche
  • Römisch-katholische Kirche
  • Christkatholische Kirchgemeinde
  • Verband der orthodoxen Kirchen
  • Vereinigung Islamischer Organisationen Zürich
  • Buddhistische Union
  • Schweizerischer Dachverband für Hinduismus

 

Im Namen des IRT danke ich für Ihr Engagement.

Raphael J.-P. Meyer

Vorsitzender des Interreligiösen Runden Tischs

Präsident des Synodalrats der Katholischen Kirche im Kanton Zürich