Grundlagen des Dialogs Der Runde Tisch gibt sich verbindliche Leitlinien
Der Interreligiöse Runde Tisch im Kanton Zürich (IRT) ist ein Gesprächs-, Vertrauens- und Konsultationsgremium von im Kanton Zürich wirkenden Religionsgemeinschaften und religiösen Dachorganisationen. Hier werden aktuelle religionsbezogene, gesellschaftliche und politische Fragen offen diskutiert. Der IRT fördert das gegenseitige Verständnis, stärkt das Vertrauen zwischen den beteiligten Religionsgemeinschaften und setzt sich für ein respektvolles und friedliches Miteinander im Kanton Zürich ein.
Dabei arbeitet der IRT konsensorientiert. Gemeinsame Stellungnahmen, Empfehlungen oder öffentliche Äusserungen erfolgen nur, wenn ein tragfähiger gemeinsamer Nenner gefunden wird.
Die beteiligten Religionsgemeinschaften und Dachorganisationen anerkennen, dass sie ihre jeweilige Tradition vertreten, ohne für alle Gläubigen oder Strömungen ihrer Religion einen exklusiven Vertretungsanspruch zu erheben. Sie setzen sich innerhalb ihrer Religionsgemeinschaften für Achtung gegenüber anderen Religionsgemeinschaften, Weltanschauungen und Glaubensüberzeugungen ein.
Grundlage der Arbeit des IRT ist die Anerkennung der schweizerischen Rechtsordnung, insbesondere der Grundrechte, der Religionsfreiheit, der Rechtsgleichheit, der Menschenwürde sowie des Diskriminierungsverbots.
Die beteiligten Religionsgemeinschaften lehnen jede Form religiösen Zwangs ab. Dies gilt sowohl für den Zwang zu religiösen Überzeugungen, Praktiken, Symbolen oder Handlungen als auch für den Zwang, religiöse Überzeugungen, Praktiken oder Symbole gegen das eigene Gewissen aufzugeben oder zu verbergen.
Dem IRT ist bewusst, dass in religionsbezogenen Fragen Spannungsverhältnisse bestehen können, etwa zwischen Freiheitsrechten und Gleichheitsrechten, zwischen individuellen und gemeinschaftlichen Ansprüchen oder zwischen religiöser Sichtbarkeit und staatlicher Neutralität. Die Mitglieder des IRT engagieren sich deshalb für Abwägung, Verhältnismässigkeit, Transparenz und die Anwendung gleicher Massstäbe.
Das integrale Dokument zu den beschlossenen Leitlinien finden Sie hier.